Kreiswahlprogramm 2009

 

„DIE LINKE – sozial und solidarisch“

 

DIE LINKE ist eine Partei nicht nur für den Wahltag, sondern für den Alltag. In den Kommunen des Landkreises Sömmerda hat DIE LINKE gezeigt, was sie erreichen kann und dass sie in der Lage ist, konkrete Politik zu planen, zu gestalten und zu realisieren. Wir wollen das Kommunalpolitik sachbezogen, durchsichtig, bürgernah, frei von Parteienegoismus, Amtmissbrauch und bürokratischen Ausuferungen stattfindet.

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda

will durch die aktive Teilhabe von EinwohnerInnen, Kindern, Jugendlichen und Senioren, von außerparlamentarischen Aktionen, ehrenamtlich Tätigen und Vereinen sowie der Einbeziehung der örtlicher Wirtschaft und des örtlichen Handels Alternativen aufzeigen, erproben und realisieren. Dabei spielt die Chancengleichheit von Frauen und Männern eine wesentliche Rolle.

Dem Ausbau und der Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene kommt eine zentrale Bedeutung zu. Damit kann das demokratische Potenzial für notwenige Veränderungen der Rahmenbedingungen und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung entwickelt werden.

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda

geht offensiv gegen Rechtsextremismus, Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus vor. Dazu sollen in den Kommunen aktiv Bildungsangebote für die Öffentlichkeit und die Verwaltungen geschaffen werden, die über Strukturen, Verfahrensabläufe, Ideologien und die Hintergründe rechtsextremer Verbände, Kameradschaften und Parteien aufklären. Ein engagiertes Mitwirken in lokalen Bündnissen gegen Rechtsextremismus und Gewalt ist für DIE LINKE selbstverständlich.

Wer, wie die CDU-Landesregierung durch ihre Finanzpolitik die Lebensfähigkeit und das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung weiter beschneidet, riskiert den Bestand der Demokratie. Demokratische Selbst- und Mitbestimmung sind nur möglich, wenn entsprechende Entscheidungsspielräume vorhanden sind. Deshalb wird DIE LINKE im Landkreis Sömmerda bei ihren politischen Forderungen und Initiativen auf allen Entscheidungsebenen Ursache und Wirkung benennen, denn mehr als 80 Prozent aller Gesetze, Verordnungen und Vorschriften die von EU, Bund und Länder erlassen werden, wirken sich auf die Kommunen aus.

 

1. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Ausbau der kommunalen Demokratie

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda

will die Gestaltung der Kommunen als Lebensort, um durch moderne Bildung und Ausbildung, existenzsichernde Arbeit, bedarfsgerechtes Wohnen und ein Leben in gesunder Umwelt, mit Kultur und vielseitigen Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung den EinwohnerInnen hier eine Zukunft zu sichern und so der Abwanderung, vor allem junger Leute, entgegenzusteuern.

 

Durch den Wegfall der 5-%-Hürde wird die demokratische Vielfalt in den kommunalen Räten gestärkt. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten für die Mitwirkung von EinwohnerInnen bei der Gestaltung des Zusammenlebens und der Entwicklung der Kommune stetig zu verbessern. Dazu muss der Informationsfluss für die EinwohnerInnen vor allen Entscheidungen verbessert und gesichert werden.

durch:

 

-         die Einführung eines Rederechts in Sitzungen des Sömmerdaer Kreistages für EinwohnerInnen und VertreterInnen von Interessenvertretungen vor Entscheidungen des Landkreises, welche die EinwohnerInnen bzw. Interessengruppen unmittelbar betreffen

 

-         die organisatorische Unterstützung von Einwohneranträgen, -begehren, -entscheiden

 

-        die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entscheidungsfindung für Problemlösungen, welche unmittelbar ihre Interessen berühren, beispielsweise über Schüler- und Jugendparlamente

 

-         die Bildung eines Seniorenbeirates im Landkreis ein parteienpolitisch unabhängiges Gremium zu schaffen, welches eigenverantwortlich die Interessen der Senioren, der Seniorenverbände koordiniert und durch ein gesetzlich garantiertes Anhörungs- und Mitwirkungsrecht auf Landkreisebene vertritt.

 

-        die Demokratisierung der Arbeit der Kreisräte mit einer entsprechenden Überarbeitung der Geschäftsordnung und Hauptsatzung

 

-    Besonderes Augenmerk legt DIE LINKE dabei auf

 

  • das Antragsrecht einer Fraktion zur Durchführung von Sondersitzungen des Kreistages,
  • das öffentliche Tagen aller Ausschüsse des Kreistages,
  • die regelmäßige Informationspflicht des Landrates über den laufenden Geschäftsbetrieb und die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises an die Kreisräte,
  • die Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung in den Ausschüssen, Aufsichtsräten und sonstiger Gremien, um kleinere Gruppen nicht zu benachteiligen,
  • die Berufung sachkundiger EinwohnerInnen u.a. VertreterInnen von Interessengemeinschaften mit beratender Stimme in die Ausschüsse,
  • die Schaffung von Internetangeboten, in denen die Arbeit der gewählten kommunalen Organe veröffentlicht wird (wie z. B. Beschlüsse der Ausschüsse, des Kreistages, Satzungen, Gesetzestexte, Vorlagen, Formulare, etc.)
  • die Anwesenheitspflicht für die zuständigen VerwaltungsmitarbeiterInnen an den Kreistagssitzungen.
  • einwohnerInnenfreundliche Öffnungszeiten der Verwaltungen und kurze Bearbeitungszeiten für Verwaltungsvorgänge,
  • das Internetangebot als virtuelle Verwaltung wird ausgebaut und Möglichkeiten für mobile Bürgerbüros werden geschaffen,
  • der Breitbandanschluss als Universaldienst der Telekom soll überall zur Verfügung stehen damit keine digitale Spaltung der Gesellschaft erfolgt.

 

 

2. Kultur und Bildung

 

Lebendige Demokratie braucht den freien Zugang aller zu Kultur und Bildung - und das von Anfang an. Kulturelle Bildung findet sowohl an schulischen als auch an außerschulischen Orten statt. Kulturelle Einrichtungen und Initiativen sind mehr als nur Kulturanbieter. Sie sind Lernorte für Demokratie und interkulturellen Dialog, für die Entfaltung von Kreativität und sozialer Kompetenz. Bibliotheken, Museen, Musik- und Kunstschulen, Denkmale und andere soziokulturelle Orte sind Bestandteil der Lebensqualität in unserem Landkreis, die durch Veranstaltungen vielfältiger Art geprägt werden.

 

Kulturpolitik ist für DIE LINKE ein Schwerpunkt und als Pflichtaufgabe zu betrachten. Dafür sind die kommunalen Kultureinrichtungen im Landkreis Sömmerda zu erhalten sowie dauerhaft und leistungsfähig zu finanzieren. Alle Formen der kommunalen Zusammenarbeit sind dafür verstärkt zu nutzten. Die ausreichende Förderung des Landkreises der Musikschule in Sömmerda nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein.

 

Kinder müssen das Recht haben, öffentlich geförderte Kultureinrichtungen kostenfrei zu nutzen. Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens in einer Kommune und erhöht ihre Attraktivität. Sie ist Ausdruck der Lebensqualität einer Kommune und der Lebensfreude ihrer EinwohnerInnen.

Lokale, eigenständige Bildungsarbeit gewinnt in den Kommunen zunehmend an Bedeutung. Diese ist unabhängig von der Unterstützung für wissenschaftliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen zu gewährleisten. Die kommunalen und freien Schulträger benötigen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderlichen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur tätigen zu können. Zur Umsetzung bildungspolitischer Vorstellungen der Linken ist eine Änderung des jetzigen Schulgesetzes unabdingbar.

Die Schulnetzkonzeptionen des Landkreises Sömmerda und die damit verbundener Investitionskosten für die Unterhaltung und den Neubau von Schulgebäuden und Sporthallen ist unter Beteiligung der Betroffenen Kommunen und Schulen zu erstellen und abzustimmen und fortzuschreiben.

 

Es ist zu garantieren, dass die Schulversorgung bei allen Schulformen, insbesondere bei Grundschulen, wohnortnah bleibt: „Kurze Beine – kurze Wege“ muss dabei die Betrachtungsweise sein. Die bewährte organisatorische und personelle Einheit von Grundschule und Hort (Einheit von Bildung und Betreuung) im Landkreis Sömmerda ist zu sichern. Das Projekt der Kommunalisierung der Schulhorte ist nach Ablauf der Finanzierungsphase des Freistaates auszuwerten und weiter qualitativ zu untersetzen.

 

Die Volkshochschule im Landkreis muss erhalten und ihr Leistungsangebot auch durch neue Angebote ausgebaut und entwickelt werden.  Auch die  Musikschule in  Trägerschaft der Stadt Sömmerda ist entsprechend dem Anteil der angemeldeten Schüler des Kreisgebietes weiter zu fördern und zu entwickeln.

 

Die öffentlichen Bibliotheken im Landkreis Sömmerda sind notwendig als allgemeinwissenschaftliche Zentren und sollen weiter entwickelt und ausgebaut werden. Spezielle Angebote der Umweltbildung sollen unterstützt werden.

Damit erreichen wir eine kommunale Bildungsarbeit, die für jeden Einwohner und jede Einwohnerin nutzbar ist.

Freizeitmöglichkeiten, die die Attraktivität und Lebensqualität der Kommunen verbessern, sind die Freizeit- und Sportstätten für den Breiten- und Wettkampfsport sowie die Spiel- und Bewegungsräume im Wohnumfeld. Insbesondere für Kinder und Jugendliche stellen Sport und Freizeit ein wesentliches Element zum Erwerb sozialer Kompetenz dar.

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda will

 

  • dass die Sport- und Freizeitentwicklung in die Haushaltsplanung des Landkreises fest

eingebunden wird,

  • dass ehrenamtliches Engagement gefördert wird,
  • dass eine Verbindung zu den Vereinen und Verbänden sowie zur Schul-, Jugend-, Gesundheits- und Sozialpolitik hergestellt wird,
  • dass kommunale Sportanlagen, Einrichtungen, Hallen usw. für die Freizeitausübung zur Verfügung gestellt werden,
  •  dass Anlagen für „Trendsportarten“ vorgehalten werden,
  • dass für Vereins- und nichtkommerziellen Wettkampfsport die kommunalen Sportanlagen unentgeltlich zur Verfügung stehen.
  • dass Jugendzimmer, Jugendklubs und Betreuungsangebote für unsere Kinder und Jugendlichen ausgebaut und dauerhaft finanziert werden und dazu die Jugendpauschale des Landes ausgebaut und durch den Landkreis ausgeschöpft werden muss,
  • dass durch die kommunalen Einrichtungen und Gesellschaften eine Ausbildungsquote von 6 Prozent realisiert wird
  • der Landkreis sich mit einem Zuschuss von 0,50 € pro Portion an der Schülerspeisung beteiligt

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda

 

will eine neue Schule für Thüringen. Unser Ziel ist es die schrittweise Einführung längeren gemeinsamen Lernens aller Schüler bis zur Klasse 8.

Grundschule und Regelschule werden zur integrativen Regelschule zusammengefasst, an die sich ab Klasse 10 eine gymnasiale Oberstufe bis zur Klasse 13 anschließen kann. Der Landkreis Sömmerda wird als Schulträger in Abstimmung mit dem Schulamt im Rahmen der Schulnetzplanung die räumlichen Voraussetzungen für diese Schulform schaffen.

 

3. Kommunale Wirtschafts- Arbeitsmarkt und Strukturpolitik

 

Die kommunale Infrastruktur ist die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet. Daher ist es unabdingbar, für die erfolgreiche Entwicklung dieser zu sorgen und damit auch die Bedingungen für eine erfolgreiche örtliche Wirtschaft, die Landwirtschaft und den Handel zu legen. Sie ist gleichzeitig Garant für die Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge.

Kommunale Daseinsvorsorge, öffentlicher Auftrag, Leistungsfähigkeit und Einwohnernähe müssen laufend neu definiert werden, damit die öffentliche Leistungserbringung finanzierbar bleibt. Dazu sind einheimische Unternehmen, Selbstständige, Landwirte, Handwerker und Gewerbetreibende besonders zu fördern und zu unterstützen, um den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu sichern. Durch regionale Wirtschaftskreisläufe und einen öffentlich-geförderten Beschäftigungssektor können Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und erhalten werden. Unabdingbar ist auch, dass ein leistungsfähiges kommunales Straßennetz entsteht und erhalten wird.

 Zur Entwicklung der kommunalen Infrastruktur gehören auch regionale Freizeitmöglichkeiten und touristische Konzepte.  Die vorhandenen Möglichkeiten bei diesen sogenannten weichen Standortfaktoren sind ökologisch sinnvoll zu entwickeln.

 

DIE LINKE im Landkreis Sömmerda will

 

  • den weiteren Ausbau des Radwegenetzes im Landkreis
  • die Vermarktung des touristischen Potentials im Landkreis in Abstimmung mit betroffen Kommunen
  • weitere Erschließung der Wasserwanderweg
  • Durch ein breites Angebot an öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Straße und der Schiene können die Innenstädte vom Autoverkehr und der daraus folgenden Belastung wie Lärm und Schmutz (Feinstaub) entlastet werden.

Dazu ist es notwendig:

  • einen angebotsorientierter ÖPNV in öffentlicher Trägerschaft, mit sozialverträglichen Tarifen zu schaffen,
  • alle Verkehrsangebote barrierefrei anzubieten und einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Angeboten im Verkehr zu gewährleisten,
  • zu sichern, dass der Personennahverkehr Vorrang vor dem Individualverkehr hat und entsprechend gefördert wird,
  • alternative Angebote, wie Rufbus, Diskobus etc. in die Fahrpläne zu integrieren und finanziell zu fördern,
  • hohe Standards bei Service und Material zu garantieren,
  • umweltfreundliche Antriebssysteme wie Hybrid- und Plug-in-Elektrofahrzeuge zu entwickeln,
  • die Verknüpfung von Straßen- und Schienenpersonennahverkehr durchzuführen, um Konkurrenzsituationen zu vermeiden,
  • Qualitätsstandards vorzugeben und Zertifizierungen der Unternehmen voranzubringen,
  • eine kostenlose Beförderung für alle SchülerInnen in Bussen mit Rückhaltesystemen zu gewährleisten,
  • die vorhandenen Radwege weiter auszubauen, neue zu schaffen sowie Lücken im Netz zu beseitigen und innerörtlichen Radverkehr vorrangig in der Verkehrsplanung zu berücksichtigen.
  • Ein Umdenken im Entwicklungsbereich der Kommunen, weg vom Althergebrachten, hin zu neuen Elementen einer ökologischen, einwohnerInnen- und dienstleistungsorientierten Stadtentwicklung ist zu fördern.

Dazu gehört, dass

  • die Flächeninanspruchnahme für Siedlungszwecke reduziert wird und vorrangig Altstandorte saniert werden, statt Neuinvestitionen auf der „Grünen Wiese“ zu beginnen,
  • lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützt und gefördert werden,
  • Investitionen in den Bereichen Altlastensanierung, Gewässerpflege (Gewässer II. Ordnung), Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen initiiert werden,
  • der vorbeugende Hochwasserschutz betrieben wird,
  • die sparsame Nutzung nicht regenerierbarer Rohstoffe und Energie und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert und gefordert wird,
  • kommunale Einrichtungen energieoptimiert werden,
  • die Umweltberatung und –dienstleistung einen höheren Stellenwert erhält,
  • die Förderung von Wohneigentum in Altstadtbereichen gefördert wird,
  • Denkmalschutz, Heimatpflege und Vereinstätigkeit gefördert werden.
  • Für die Umsetzung ist es zwingend erforderlich, ein lokales Handlungsprogramm zu erarbeiten, welches die Einbindung der lokal Handelnden mit vorsieht. Dazu gehören neben den EinwohnerInnen und den örtlichen Verwaltungen auch die UnternehmerInnen, die Handel- und Gewerbetreibenden, demokratische Vereine und Verbände, Kirchen und soziale Einrichtungen. Die positive Entwicklung auf diesen Gebieten erfordert einen sozialen und integrativen Zusammenhalt in der Kommune, damit auch ein nachhaltiges Interesse an der Umsetzung der gestellten Ziele erreicht wird.

 

4. Kommunale Umweltpolitik:

 

  • DIE LINKE setzt sich in den Kommunen für eine nachhaltige Entwicklung des Lebensumfeldes unserer EinwohnerInnen, des uns umgebenden Naturraumes und des ländlichen Raumes ein. Die Formen der dezentralen Ver- und Entsorgung werden ausdrücklich unterstützt und gefördert.
  • Kommunen sollen Vorreiter bei der Einführung erneuerbarer Energien sein. Für die Partei DIE LINKE besteht das Ziel darin, dass öffentliche Gebäude bis spätestens 2020 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden und schrittweise Solardächern auf alle geeigneten Schulgebäude bis 2015 aufgebracht werden. So können bereits Kinder mit dieser zukunftsweisenden Technologie vertraut gemacht werden.
  • Vorrangflächen für Windkraftanlagen sind in den regionalen Raumordnungsplänen zu verankern. Der stärkere Einsatz von Holz als „Rohstoff der Region“ ist im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu fördern. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Versorgung der Bevölkerung mit Wasser bei gleichzeitiger Beibehaltung örtlicher Dargebote  und einer preiswerten, nachhaltigen Fernwasserversorgung ist zu sichern. Die Privatisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung wird von der Partei DIE LINKE abgelehnt.
  • Bei Investitionen in Wasserver- und Abwasserentsorgungssysteme ist die finanzielle Belastung der EinwohnerInnen durch die Bereitstellung höchstmöglicher Förderung zu minimieren. Gleichzeitig ist die Qualität der Vorfluter und Gewässer 2. Ordnung entsprechend der Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu sichern. Bei der Entsorgung von Ortschaften ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit die Art der Entsorgung (zentral, dezentral, biologische Kleinkläranlagen) anhand einer umfassenden Investitions- und Kostenanalyse zu ermitteln und dabei auch die Aufhebung des Anschluss- und Benutzungszwanges in Einzelfällen zu ermöglichen.
  • Bei der Pflege der Gewässer 2. Ordnung sind alle Möglichkeiten der geförderten kommunalen Zusammenarbeit zu prüfen. Der gewässerübergreifende Hochwasserschutz ist eine Landesaufgabe und als solche zu erhalten. Auch in Zukunft sind regelmäßige Gewässerschauen zu organisieren und durchzuführen. Das dafür erforderliche Personal ist in den kommunalen Umweltämtern zu qualifizieren und vorzuhalten.
  • Im Rahmen der Abfallpolitik ist der Grundsatz „Abfall vermeiden statt verwerten“ endlich durchzusetzen. Die Abfallgebührensatzung ist so zu gestalten, dass eine Reduzierung der Grundgebühr hin zu einer verbrauchsabhängigen Gebühr in Form einer gerechten Entleerungsgebühr angestrebt wird. Die Verträge mit den Versorgungsunternehmen und dem Abfallzweckverband werden im Interesse einer den tatsächlichen Kosten angepassten Gebühr jeweils aller 2 Jahre neu vereinbart.
  • Der Aufbau regionaler/dezentraler Energieversorgungsstrukturen mit der Nutzung Kraft-/
  • Wärmekopplung und regenerativen Energien ist voranzutreiben. Dabei ist die Verwendung von kommunalen Grünabfällen für die energetische Verwertung zu überprüfen. Der Arbeitskreis Umweltbildung Thüringen soll unterstützt werden. Wir setzen uns als Linke aktiv für die Gestaltung einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Sinne der Agenda 21 ein. In den kommunalen Stadtwerken ist bei der Preisgestaltung von Strom und Gas höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die dazu notwendigen Beschlüsse sind in den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde- und Stadträte zu fassen.

 

5. Kommune sozial und integrativ:

 

  • Sozialpolitik in der Kommune beinhaltet nicht nur das Abarbeiten von sogenannten Pflichtleistungen, sondern ebenfalls die Berücksichtigung von soziokulturellen Ansprüchen des Lebens aller EinwohnerInnen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität.
  • Grundlage einer sozialen Kommunalpolitik ist eine am Bedarf orientierte Sozialplanung in den Gemeinden und Landkreisen. Diese sollte über Kommunalgrenzen hinaus regional gestaltet werden. Dafür ist eine regelmäßige Sozialberichterstattung vor den Kommunalparlamenten unerlässlich. Soziale Angebote und Einrichtungen müssen vorrangig anhand ihrer Qualität evaluiert werden. Diese Kriterien werden durch die Kommunalparlamente bestimmt. Die Übertragung von Aufgaben an freie Träger darf die kommunale Verantwortung für die Leistungserbringung nicht ersetzen. Die Übernahme von Aufgaben durch freie Träger muss einer Vergrößerung des Angebotes in den Kommunen dienen. Dazu bedarf es einer Vernetzung der Sozialpolitik mit der Kommunalentwicklung. Es darf keine Entscheidung der Kommune ohne Abwägung der sozialen Folgen getroffen werden. Das trifft auf Bauanfragen zu und reicht bis zur Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Kommunalpolitik der Linken richtet sich nach den Bedürfnissen der EinwohnerInnen aus, um die Lebensqualität fortlaufend zu sichern und zu verbessern. Für DIE LINKE stehen dabei die Familien- und Kinderfreundlichkeit sowie die Bekämpfung von Armutsfolgen im Vordergrund.
  • Kommunale Richtlinien zu Kosten der Unterkunft und Größe der Wohnungen (SGB II) sind im Interesse der Betroffenen und der tatsächlichen Kosten zu gestalten und die Regelsätze sind dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die in den letzten Jahren extrem gestiegenen und weiter steigenden
  • Energiepreise führen zu einer nicht mehr hinnehmbaren Belastung vor allem bei den sozial schwachen Teilen der Thüringer Bevölkerung. Dem muss im Rahmen der Möglichkeiten entgegengesteuert werden. Die Aufnahme der Stromkosten in die Kosten der Unterkunft ermöglicht eine flexible Anpassung der Erstattung der diesbezüglichen Aufwendungen der Bedarfsgemeinschaften analog der Heizkosten. Regionalen Stromanbietern soll vorrangig die Möglichkeit eingeräumt werden, Rabatte zu gewähren.
  • Im ersten Jahr des Leistungsbezuges ist die volle Erstattung der Miet- und Mietnebenkosten bzw. der Kosten für selbst genutzten Wohnraum Ziel des kommunalpolitischen Wirkens der Partei DIE LINKE. Ziel der Arbeitsmarktgesetze ist die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, welche auch im ersten Jahr zu mehr als 60 % erfolgt. Zwangsmaßnahmen und Sanktionen stehen diesen Zielen konträr gegenüber.
  • Handlungskonzepte zur kommunalen Gleichstellungsarbeit sollen als Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming in allen Kommunen erarbeitet werden. Die Interessen von Frauen sind dabei besonders zu beachten. Es geht im Kern darum, die Benachteiligung von Frauen zu verhindern bzw. abzubauen und so der Ausgrenzung von Frauen entgegenzuwirken.
  • Bei der Bereitstellung von sozialen Angeboten der Kommunen spielt die demografische Entwicklung zukünftig eine stärkere Rolle. Dazu zählen auch multifunktionale Betreuungseinrichtungen für Jung und Alt, leistungsfähige Konzepte für Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen etc. Die wohnortnahe stationäre und ambulante medizinische Versorgung muss gesichert werden. Die Grundlage bilden örtliche und überörtliche Pflegeplanungen. Darin sind Möglichkeiten der ambulanten und stationären Pflege, insbesondere für Demenzkranke, sowie Formen des betreuten Wohnens aufzunehmen. Die Kooperation dieser mit vorhandenen Gesundheitseinrichtungen ist auszubauen. Im Rahmen der gesetzlichen sozialen Hilfssysteme ist ein leistungsfähiges Netz von Angeboten freier und öffentlicher Träger zu entwickeln und auszubauen. Die Teilhabe von behinderten Menschen muss gesellschaftliche Realität werden. Im Mittelpunkt soll dabei der neue Begriff der Inklusion (von Anfang an dabei) von behinderten Menschen stehen, d. h., sie nehmen am Alltag selbstverständlich teil und es muss keine Sonderregelungen für diesen Personenkreis geben. Individuelle Beeinträchtigungen müssen natürlich durch Nachteilsausgleiche ausgeglichen werden. Die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen in der Bundesrepublik muss auf allen Politikebenen und somit auch in den Kommunen umgesetzt werden. Dies wird in den nächsten Jahren gravierende Änderungen und ein grundsätzliches Umdenken im Umgang mit behinderten Menschen zur Folge haben.
  • In den Kommunen ist dafür zu sorgen, dass ausreichend bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum vorhanden ist, d. h., dass ältere und behinderte Menschen selbstverständlich in ihren eigenen Wohnungen leben können, solange sie es wollen und ihr Gesundheitszustand dies zulässt. Weiterhin ist es nötig, dass es ausreichend ambulante Unterstützungsmöglichkeiten gibt, die den Bedarf auch wirklich abdecken. In den Kommunen sind kommunale Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte zu schaffen. Diese sollen mit umfangreichen demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsrechten ausgestattet werden. Zum Erreichen der Chancengleichheit sollten bestehende Angebote der Unterstützung, Begleitung und Beratung gefördert und neue Formen der Förderung gemeinsam mit betroffenen Gremien entwickelt werden.
  • DIE LINKE setzt sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und deren gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. Für Asylsuchende, geduldete Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und SpätaussiedlerInnen sollte eine starke Selbstvertretung ermöglicht werden. DIE LINKE ist für deren Freizügigkeit und Selbstbestimmung. Durch die rechtliche und soziale Orientierungshilfe, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sollten Integrationshemmnisse von und gegenüber ausländischen MitbürgerInnen beseitigt werden. Das Sachleistungsprinzip bei der wird abgelehnt.
  • Es sind Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen Asylsuchende und AussiedlerInnen in Einzelunterkünften oder betreuten Wohnformen in Kommunen mit mehr als 3000 EinwohnerInnen unterzubringen, wobei der Vorrang zur Unterbringung in Wohnungen besteht. Die Unterbringung in so genannten Gemeinschaftsunterkünften weitab sozio-kultureller Strukturen lehnt DIE LINKE ab. Zur Unterstützung der Integration von AusländerInnen soll in gewachsenen Sozialstrukturen die Pflege der eigenen kulturellen Identität ermöglicht werden. Interkulturelle Strukturen sollen als Bereicherung unseres Lebens erfahren werden.

6. Zukunftsfähige Verwaltungs- und Gebietsstrukturen für Thüringen:

 

  • Kommunalpolitik der Partei DIE LINKE hält am Subsidiaritätsprinzip (Aufgabenerfüllung möglichst auf der untersten Ebene, die dafür am Besten geeignet ist) fest. Dabei geht sie von einer zweistufigen Verwaltung im Freistaat Thüringen aus. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen und Sonderbehörden ausdrücklich zugelassen. Die Einräumigkeit der Verwaltung in den Grenzen der bisherigen regionalen Planungsgemeinschaften wird allen Überlegungen  zugrunde gelegt, wobei Einräumigkeit nicht Eingliedrigkeit heißt. Dem Einwohner wird für seine Anliegen eine kommunale Verwaltung als Ansprechpartner angeboten, unabhängig davon, welche Behörde für die Erledigung verantwortlich ist. Oberstes Ziel ist für DIE LINKE die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der kommunalen Selbstverwaltung. Vor der Entwicklung der geforderten Zweistufigkeit und Einräumigkeit der Verwaltung steht für DIE LINKE die Aufgabenkritik. Grundlegendes Anliegen in diesem Prozess ist die Stärkung der gemeindlichen Ebene. Dies wird erreicht durch mehr Bürgernähe und die Sicherung finanzieller Handlungsspielräume. Dazu tragen aber auch wohnort- und bürgernahe Dienstleistungen, transparentes Verwaltungshandeln, bürgerfreundliche Öffnungszeiten und qualifiziertes Personal in Bürger-Service-Büro´s bei.
  • Die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist kein Selbstzweck und kann nur einheitlich, aus einem Guss, erfolgen. Die demographische Entwicklung erzeugt zusätzlich einen Druck auf die Notwendigkeit von Reformen in diesem Bereich. Freiwillige Gemeindegebiets- und Bestandsveränderungen, die einem solchen Gesamtkonzept nicht widersprechen, können bereits vorab erfolgen. Allerdings wird das Herauslösen von einzelnen Elementen ohne ein zuvor erarbeitetes Gesamtkonzept dazu führen, dass diese vermeintlichen Einzelreformen nicht die an sie erwarteten Zielstellungen erfüllen werden und zugleich in der Summe kein Gelingen einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform möglich ist.
  • Daher hält es DIE LINKE für notwendig:
  • dass die EinwohnerInnen im Mittelpunkt der anzustrebenden Reformen stehen,
  • dass Verwaltungen die veränderten Bedingungen und Erwartungen annehmen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger darauf reagieren,
  • dass sich Verwaltung von einer ausschließlich ordnungsbehördlichen hin zu einer einwohnerInnenorientierten Einrichtung entwickelt, die die EinwohnerInnen als Partner betrachtet.
  • Die Reform der Gemeindeebene ist aus Sicht der DIE LINKE erst sinnvoll, wenn sich daraus mittel- und langfristig die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden ableitet. Das Prinzip der Freiwilligkeit und die Einbeziehung der EinwohnerInnen in Form eines Einwohnerentscheides werden jedoch auch hier zur Anwendung gebracht. Damit sind Ausnahmen dort möglich, wo durch einen Bürgerentscheid der Fortbestand der Verwaltungsgemeinschaft gefordert wird.
  • Ohne die Reform des Verwaltungsaufbaus von der Dreistufigkeit zur Zweistufigkeit ist das nicht folgerichtig. Für DIE LINKE ist das neue Konstrukt „Thüringer Landgemeinde“ ungeeignet, die vorhandenen Probleme auf gemeindlicher Ebene zu lösen. Dazu sind leistungsfähige kommunale Strukturen erforderlich, die die Übernahme von weiteren Aufgaben und deren eigenverantwortliche Realisierung ermöglichen. Zwangsläufig sind von diesem Prozess alle staatlichen und kommunalen Verwaltungsebenen betroffen. Das  Ausklammern einer möglichen Landkreisgebietsreform bewertet DIE LINKE als fahrlässig. Um weitere Erkenntnisse im Prozess der gesetzlichen Gemeindegebietsreform zu erlangen ist eine Modellphase und Phase der Freiwilligkeit im Prozess vorzuschalten. Freiwillige Bestandsveränderungen durch das Land müssen auch in Zukunft gefördert und sich innerhalb eines landesweiten Leitbildes bewegen. Dieses ist vorher zu erarbeiten und muss die Grundsätze der gesicherten dauerhaften Finanzierung, der notwendigen Aufgabenerfüllung und der Grundsätze der regionalen Raumplanung beachten. Für die Kommunen ist es wichtig zu wissen, innerhalb welchen Zeitraums sie mit einer Förderung des Landes und der Anerkennung der freiwilligen Bestandsveränderungen rechnen können. Dieses schließt aber gleichzeitig ein perspektivisches Auslaufen der Phase der Freiwilligkeit ein, weil andernfalls deren Zielsetzung ad absurdum geführt würde.
  • Eine einseitige differenzierte Ausgestaltung der demokratischen Teilhabemöglichkeiten der EinwohnerInnen auf kommunaler Ebene durch die Einführung der Thüringer Landgemeinden lehnen wir aus demokratischen, politischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Ein Ausbau des Ortschaftsrechts muss gleichzeitig und umfassend für alle Gemeinden und Städte in Thüringen erfolgen. EinwohnerInnen erster und zweiter Klasse darf es in Thüringen nicht geben.

 

7. Kommunalabgaben:

 

  • Linke Kommunalpolitik bedeutet: Immer wieder Transparenz, Informations- und Mitwirkungsrechte der EinwohnerInnen bei der Erhebung von Kommunalabgaben einzufordern.
  • Die Belastung der EinwohnerInnen und der Wirtschaft in Thüringen durch  Kommunalabgaben wird von den Betroffenen seit Jahren als zu hoch, unzumutbar, ungerechtfertigt und unsozial empfunden. Seit mehr als zehn Jahren regen sich Proteste der EinwohnerInnen.
  • In der Folge der Arbeit der PDS, Linkspartei/PDS und DIE LINKE, der Bürgerinitiativen und der EinwohnerInnenproteste wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung der Kommunalabgaben in Thüringen mehrfach verändert, was teilweise zu finanziellen Entlastungen der GrundstückseigentümerInnen und der Wirtschaft führte.
  • So wurden in Thüringen die Wasserbeiträge komplett abgeschafft und rund 140 Mio. Euro bezahlte Wasserbeiträge zurückerstattet. Wasserbeiträge hatten jedoch nur 43 der insgesamt 103 Aufgabenträger in Thüringen erhoben. Im Abwasserbereich wurden neue Berechnungsmethoden für die Ermittlung der gewichteten Grundstückflächen als Grundlage der Beitragsberechnung im Kommunalabgabengesetz verankert. Dadurch reduzierte sich die Beitragsbelastung insgesamt. Verbessert wurden vom Gesetzgeber auch die Informations- und Mitwirkungsrechte für die EinwohnerInnen (Verbraucherbeirat, Informationspflicht vor Investitionsbeginn) und Zahlungsmodalitäten (Anspruch auf Stundung mit Zinsbeihilfe, Stundung für bestimmte Privilegierungstatbestände auf den Grundstücken).
  • Auf diesem erfolgreichen Weg gilt es, die nächsten Jahre weiterzuarbeiten und die Zusammenarbeit mit außerparlamentarischen Initiativen fortzusetzen.
  • Seitens der Landesregierung wird seit Jahren die Fördermittelbereitstellung für die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung zurückgefahren und soll mittelfristig weitgehend eingestellt werden. Dadurch wurde und wird die flächenmäßige Senkungen von Gebühren und Beiträgen nicht möglich und es wird in den kommenden Jahren zu Gebühren- und Beitragssteigerungen kommen. Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch eine Systemänderung bei der Landesförderung. Während bis 2007 das Land die Förderung unter dem Primat der Erhöhung des Anschlussgrades ausgestaltete, werden seit 2008 nur noch abwasserwirtschaftliche Maßnahmen gefördert, die die Gewässergüte verbessern.
  • Die PDS hat bereits 1991 bei der Einführung des Kommunalabgabenrechts in Thüringen kritisiert, dass damit Finanzierungsmodelle für kommunale Leistungen entstehen, die grundsätzlich als nicht zeitgemäß galten/ gelten und schon gar nicht die besonderen Bedingungen in Thüringen (Einkommens- und Vermögensstruktur, Eigentümerstruktur) berücksichtigten.
  • Grundsätzlich forderte DIE LINKE sozial vertretbare Kommunalabgaben, umfassende Kostentransparenz und Einwohnerbeteiligung bei Investitionen in öffentliche Einrichtungen.

8. Ordnung und Sicherheit:

 DIE LINKE. im Landkreis Sömmerda fordert:

  • die umfassende finanzielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehrstrukturen und Stützpunktfeuerwehren im Landkreis Sömmerda. Investitionen für Feuerwehrhäuser und Löschtechnik werden nach den Gesichtspunkten einer aktiven Einsatzstruktur getätigt.
  • die Installation von Rauchmeldern in Neu- sowie auch Altbauten wird befürwortet.
  • der Jugendfeuerwehrbereich wird durch Veranstaltungen an Schulen und Kindereinrichtungen zum Brand- und Katastrophenschutz gefördert.
  • die öffentliche Verwaltung wird im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes geschult, um somit die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort abzusichern.
  • die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren soll eine finanzielle Aufwertung in Form einer monatlichen Rente für die Kameradinnen und Kameraden erhalten.

DIE LINKE. im Landkreis Sömmerda will: 

 

  • dass seitens der Landesregierung ausreichend Fördermittel für die Aufgabenträger zur Verfügung gestellt werden, da diese am wirksamsten die Gebühren- und Beitraghöhe positiv beeinflussen,
  • dass bezahlbare Entgelte für Wasser und Abwasser in Thüringen Realität werden,
  • dass die EinwohnerInnen im ländlichen Raum nicht benachteiligt und die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden,
  • dass die Kommunen und örtlichen Aufgabenträger ihr Finanzierungssystem im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig entscheiden und umsetzen,
  • dass seitens der Aufgabenträger absolute Kostentransparenz gewährleistet und nachgewiesen wird,
  • dass eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt und Verbraucherbeiräte pflichtig eingeführt werden und ihnen verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten geboten werden,
  • dass ein nachhaltiger Ausbau und Sicherung der ordnungsgemäßen Wasserver- und Abwasserentsorgung der Vorrang eingeräumt wird,
  • dass ökologisch orientiertes Verbrauchsverhalten gefördert wird,
  • dass ein verursachergerechtes Abgabensystem erfolgt,
  • dass die konsequente Umsetzung des Äquivalenzgrundsatzes (ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung) beachtet wird,
  • dass die Interessenabwägung statt der Interessenkonflikte den Vorrang hat,
  • dass keine rückwirkende Erhebung von Beiträgen erfolgt,
  • dass ein ausgewogenes Verhältnis bei den Grundrechten in Bezug auf das Eigentum (Eigentum verpflichtet – Schutz des Eigentums) erfolgt,
  • dass die kommunale Infrastruktur Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist.
  • Unter der Beachtung dieser Grundsätze hält es DIE LINKE für möglich, ein modernes Kommunalabgabengesetz zu entwickeln und umzusetzen, welches sich konsequent am Äquivalenzgrundsatz orientiert. Das bedeutet, dass wir an unserer Forderung festhalten, schrittweise die Abwasserbeiträge abzuschaffen. Durch eine zielgerichtete Förderpolitik und kritische Überarbeitung der Investitionsplanung können die Abwassergebühren sozial vertretbar gestaltet werden. Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen müssen für Thüringen zumindest die sächsischen Regelungen gelten, wonach Gemeinden selbst entscheiden können ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben. Als mittelfristiges Ziel bleibt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Ersatz der Einnahmeausfälle für die Gemeinden.

 

 

 

 

 

 

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