Neuregelungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes

"Schlichten statt Richten" - der Landtag hat Neuregelungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes beschlossen und damit die kommunalen Schiedsstellen gestärkt.

 

Unsere Landtagsabgeordnete Dr. Iris Martin-Gehl, justizpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt zum heutigen Landtagsbeschluss zum Schiedsstellengesetz: „Durch die nun beschlossenen Neuregelungen zur Stärkung der Arbeit der Schiedsstellen werden die Möglichkeiten zur Lösung von Konflikten ohne Zuhilfenahme der Gerichte weiter verbessert.“

 

Schiedsstellen-Verfahren bieten Betroffenen einen niederschwelligen, ohne Formalien leicht gangbaren Weg zu einer positiven und langfristig erfolgreichen Lösung von rechtlichen und auch zwischenmenschlichen Streitsituationen. Schiedsleute treffen - anders als Gerichte - keine Entscheidungen, sondern es gilt vielmehr das Prinzip „Schlichten statt richten“. Das bedeutet: Die Schiedspersonen vermitteln in Konflikten, versuchen Zuspitzungen zwischen den Konflikt-Parteien abzubauen und zu vermeiden und moderierende Lösungen zu finden.

„Gerade die Ausweitung der Zuständigkeit bei Nachbarschaftsstreitigkeiten stärkt die Schiedsstellen. Eine Verbesserung stellt auch die Neuordnung der Vertretungsmöglichkeiten im Schiedsverfahren dar“, so Dr. Martin-Gehl. Die Beteiligten können sich künftig durch bevollmächtigte Personen ihres Vertrauens vertreten lassen, die nicht zwingend Anwältinnen oder Anwälte sein müssen. Allerdings bleibt auch die Möglichkeit erhalten, die persönliche Teilnahme der Streitparteien anzuordnen. Die Neuregelung zu den nach wie vor moderaten Bearbeitungsgebühren trägt auch zur verbesserten Anerkennung dieser für das gedeihliche Zusammenleben wichtigen, verantwortungsvollen und ehrenamtlich organisierten Tätigkeit bei.

„Den vielen Schiedsfrauen und Schiedsmännern in Thüringen, die seit Jahren sehr kompetent und engagiert diese anspruchsvolle und intensive Tätigkeit ausführen, gebührt großer Dank für ihre Arbeit. Es ist zu hoffen, dass sich in Zukunft noch mehr Menschen entschließen, diese ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen. Es bleibt nun die Aufgabe – gerade auch mit Blick auf die jetzt beschlossenen Neuregelungen – die Arbeit der Schiedsstellen noch mehr bekannt zu machen“, unterstreicht die LINKE-Abgeordnete. Diese Forderung haben auch die im Fachausschuss angehörten Gerichte und kommunalen Spitzenverbände deutlich geäußert.

Ausgehend von der Reformdiskussion zum Schiedsstellengesetz sollte auch in anderen Bereichen der weitere Ausbau der außergerichtlichen Streitschlichtung ins Auge gefasst werden, z. B. hinsichtlich des weiteren Konfliktlösungsinstruments „Mediation“.